1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts -Familiengericht- Haßfurt vom 14.10.2024 aufgehoben. Das Verfahren wird an das Amtsgericht -Familiengericht- Haßfurt zurückverwiesen.
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben. Im Übrigen wird die Entscheidung über die Kosten des Beschwerdeverfahrens dem Amtsgericht übertragen.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,00 Euro festgesetzt.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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