1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Teilbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuwied vom 07. (richtig: 09.) November 2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
2. Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 2.500 € festgesetzt.
I.
Die Beteiligten streiten um einen Zugewinnausgleichsanspruch aus abgetretenem Recht.
Nach Auskunftserteilung durch die Antragsgegnerin und Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser, im Zuge dessen die Antragsgegnerin ihre Auskunft auch zum Teil korrigiert hatte, begehrt die Antragstellerin neben ihrem Zahlungsantrag von der Antragsgegnerin erneut, und zwar ergänzende, Auskunft und Belegvorlage. Sie hat geltend gemacht, erst nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung erfahren zu haben, dass die Antragsgegnerin ebenfalls über ein in ihrer Auskunft nicht aufgeführtes Aktienvermögen verfügen müsse. Die Antragsgegnerin hat einen entsprechenden Vermögenswert zum Endvermögensstichtag am 30.05.2014 bestritten und macht das Erlöschen des Auskunftsanspruchs durch Erfüllung geltend.
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