1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lörrach vom 30.06.2025 wird zurückgewiesen.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsteller wendet sich gegen die Ablehnung seines Ordnungsmittelantrages in einem Umgangsverfahren.
Antragsteller und Antragsgegnerin sind Eltern von drei Kindern, die seit der Trennung der Eltern im September 2021 bei der Mutter leben.
Mit Beschluss vom 09.03.2025 (Az.
Der Umgang erfolgt zweimal monatlich in den Räumen ..., wobei die Kinder von der Mutter dorthin gebracht und wieder abgeholt werden.
Der Umgang erfolgt vorläufig begleitet nach Terminvereinbarung mit dem Jugendamt.
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