Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Memmingen vom 14.09.2023 -
I.
Gegenstand des Verfahrens ist die Regelung des Umgangs mit dem Kind T... L..., geboren am ... 2021, der im Haushalt der Mutter lebt.
Im Verfahren
Nachdem der Vater eine Ausweitung des Umgangsrechts anstrebte, hat das Jugendamt eine Umgangsvereinbarung mit Datum 12.01.2023 ausgearbeitet, die einen regulären Umgang - allerdings ohne Übernachtung und ohne Ferienregelung - beinhaltet. Diese Vereinbarung wurde von der Antragsgegnerin und - nach den Ausführungen des Jugendamtes in der Stellungnahme vom 27.07.2023 - auch vom Antragsteller nicht unterschrieben, obwohl Umgang entsprechend dieser Vereinbarung mit dem Kind praktiziert wird.
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