OLG Köln, Beschluß vom 23.12.1998 - Aktenzeichen 16 Wx 179/98
DRsp Nr. 1999/3867
Ablösung eines Betreuers
»Für die Frage, ob das Vertrauensverhältnis zwischen Betreuer und Betreutem beeinträchtigt ist, ist auch der Wunsch und Wille einer geschäftsunfähigen und in ihrer geistigen Leistungskraft eingeschränkten Person zu berücksichtigen. Das Gericht muß sich über die Ernsthaftigkeit dieses Willens einen persönlichen Eindruck verschaffen.«
Normenkette:
BGB § 1908b;
Gründe:
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