I. Der Erblasser ist ermordet und beraubt worden. Der Beteiligte ist wegen dieser Straftat rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Er strebt die Wiederaufnahme des Strafverfahrens an.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|