AG Eschweiler, vom 30.12.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 11 F 84/02
Androhung eines Zwangsgeldes im Umgangsrechtsverfahren
OLG Köln, Beschluss vom 18.02.2005 - Aktenzeichen 4 WF 24/05
DRsp Nr. 2005/5574
Androhung eines Zwangsgeldes im Umgangsrechtsverfahren
1. Die von den Parteien im Wege des Vergleichs getroffene Umgangsrechtsregelung, die mit Zustimmung des Gerichts erfolgt ist und die ausdrücklich als Verfügung im Sinne des § 33FGG bezeichnet worden ist, stellt einen zur Vollstreckung geeigneten Titel dar.2. Die Anordnung eines Zwangsgeldes nach § 33 Abs. 3FGG ist Teil des Vollstreckungsverfahrens und steht im Ermessen des Gerichts (vgl. Keidel/Kuntze/Winkler, FGG, 15. Aufl., § 33 Rdnr. 22 m.w.N.). Sie ist nur darauf hin überprüfbar, ob Vollstreckungsvoraussetzungen fehlen oder ein Ermessensfehler vorliegt.3. Für eine solche Androhung ist jedenfalls dann ein Grund vorhanden, wenn konkreter Anlass dazu besteht, dass die Umgangsrechtsregelung nicht eingehalten werden wird.
Durch den angefochtenen Beschluss ist der Antragsgegnerin gemäß § 33 Absatz 3FGG ein Zwangsgeld von 1.000 EUR angedroht worden. Die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde ist als Beschwerde nach § 19FGG zulässig, jedoch nicht begründet.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Versorgungsausgleich leicht gemacht" abrufen.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.