I.
Die Beteiligten begehren im Rahmen eines Verfahrens auf Anerkennung einer ausländischen Entscheidung in Ehesachen gemäß § 107 FamFG die Anerkennung eines als "Eheschließungsbestätigung" übersetzen Ausspruches des "Scharia-Gerichts" in Damaskus vom 02.02.2022.
Die Beteiligten sind syrische Staatsangehörige. Die Beteiligte zu 1) wurde am 07.01.2001, der Beteiligte zu 2) am 15.01.1996 jeweils in Aleppo/Syrien geboren. Seit Herbst 2015 leben sie in Deutschland und wurden als subsidiär Schutzberechtigte anerkannt (Beteiligte zu 1): Bescheid des BAMF vom 06.12.2016; Beteiligter zu 2): Bescheid des BAMF vom 17.08.2016).
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