Auf die Beschwerde der Annehmenden zu 1. und 2. wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Koblenz vom 14.06.2023 abgeändert und Folgendes festgestellt:
Die Annahme des Kindes ..., geb. am ... 2016, durch ... , geboren am ... .195, und ..., geb. ..., geboren am ... .1966, nach der Adoptionsentscheidung des High Court of Sierra Leone, Family and Probate Division, vom 03.03.2022, Aktenzeichen 48/22, wird anerkannt (§
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|