Der Beschluss des Amtsgerichts Schöneberg vom 6. Oktober 2017 wird teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Das Standesamt N#### von B### wird angewiesen, die im Beschlusseingang bezeichneten Geburtseinträge jeweils wie folgt zu berichtigen:
Vater: Der Zusatz "Identität nicht nachgewiesen" entfällt.
Die darüber hinausgehende Beschwerde der Beteiligten zu 1 und 2 wird bei einem Wert von insgesamt 5.000,00 EUR zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen, soweit die Beschwerde ohne Erfolg geblieben ist.
Der Antrag der Beteiligten zu 1 und 2 auf Gewährung von Verfahrenskostenhilfe für das Beschwerdeverfahren wird zurückgewiesen.
I.
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