Der angefochtene Beschluss wird in seiner Ziffer 2. geändert:
a)Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in ... (Versicherungsnummer ... S 522) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 0,0430 Entgeltpunkten auf das Konto des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in ... (Versicherungsnummer ... S 018), bezogen auf den 30. April 2011, übertragen.
b)Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in ... (Versicherungsnummer ... S 018) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 0,4785 Entgeltpunkten auf das Konto der Antragstellerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in ... (Versicherungsnummer ... S 522), bezogen auf den 30. April 2011, übertragen.
II.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zwischen den beteiligten Eheleuten gegeneinander aufgehoben.
III.Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen,
IV.|
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