I. Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengerichts - Perleberg vom 02.06.2020 -
Es wird festgestellt, dass die bisherige Dauer des Kindschaftsverfahrens Amtsgericht Perleberg nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot des § Abs. entspricht.
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