AG Hamburg-Blankenese, vom 04.10.2023 - Vorinstanzaktenzeichen 552 F 94/18
Anforderungen an einen vollstreckungsfähigen Titel in einem protokollierten Vergleich i.R.d. Auskunftsstufe einer Folgesache in einem laufenden Scheidungsverfahren; Verhängung eines Zwangsgeldes
OLG Hamburg, Beschluss vom 29.07.2025 - Aktenzeichen 7 WF 69/23
DRsp Nr. 2025/9643
Anforderungen an einen vollstreckungsfähigen Titel in einem protokollierten Vergleich i.R.d. Auskunftsstufe einer Folgesache in einem laufenden Scheidungsverfahren; Verhängung eines Zwangsgeldes
Zu den Anforderungen an einen vollstreckungsfähigen Titel gem. § 888ZPO in einem protokollierten Vergleich im Rahmen der Auskunftsstufe einer Folgesache in einem laufenden Scheidungsverfahren:1. Wird im Rahmen eines protokollierten Vergleiches hinsichtlich der Auskunftsverpflichtung des Ehegatten auf den Auskunftsantrag des Stufenantrages, mit dem die Folgesache nachehelicher Unterhalt eingeleitet worden ist, Bezug genommen, ohne dass der die Folgesache einleitende Schriftsatz zusätzlich als Anlage zu Protokoll genommen wird, liegt mangels hinreichender Bestimmtheit kein vollstreckungsfähiger Titel vor, da die Auskunftsverpflichtung nicht allein anhand des Titels, sondern nur nach Rückgriff auf die Gerichtsakten bestimmt werden kann.
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