OLG Braunschweig - Beschluss vom 18.03.2025
1 WF 32/25
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 Nr. 2;
Vorinstanzen:
AG Duderstadt, vom 14.02.2025 - Vorinstanzaktenzeichen 8 F 294/24

Annahme der fehlenden Eignung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht zur verlässlichen Wahrnehmung der Kindesbelange

OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.03.2025 - Aktenzeichen 1 WF 32/25

DRsp Nr. 2025/3511

Annahme der fehlenden Eignung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht zur verlässlichen Wahrnehmung der Kindesbelange

1. Die Annahme der fehlenden Eignung einer umfassenden Sorgerechtsvollmacht zur verlässlichen Wahrnehmung der Kindesbelange erfordert die Feststellung konkret erforderlicher, aber praktisch ausgebliebener oder aufgrund sonstiger Anhaltspunkte künftig nicht zu erwartender Mitwirkungshandlungen des vollmachtgebenden Elternteils. 2. Ohne die Darlegung von Situationen, in denen sich eine Sorgerechtsvollmacht mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung bei der Wahrnehmung sorgerechtlicher Angelegenheiten als nicht ausreichend erwiesen hat, fehlt es an der hinreichenden Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung des die Alleinsorge beantragenden Elternteils.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duderstadt vom 14.02.2025 wird zurückgewiesen.

Die Mutter hat die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren zu tragen; die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1 Nr. 2;

Gründe

I.

Die Mutter begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren, mit dem sie die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für ihre derzeit sechsjährige Tochter L. anstrebt.