Die sofortige Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Duderstadt vom 14.02.2025 wird zurückgewiesen.
Die Mutter hat die Gerichtsgebühr für das Beschwerdeverfahren zu tragen; die außergerichtlichen Kosten der Beteiligten werden nicht erstattet.
I.
Die Mutter begehrt die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe für das erstinstanzliche Verfahren, mit dem sie die Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge für ihre derzeit sechsjährige Tochter L. anstrebt.
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