1. Die Beschwerde der Beteiligten gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Köln vom 12.04.2023 (
2. Die Beteiligten haben die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens je zur Hälfte zu tragen. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 100.000,00 € festgesetzt.
I.
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