Die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Rechtspflegers des Amtsgerichts - Familiengericht - Wolfenbüttel vom 25.10.2016 wird zurückgewiesen.
Die Antragsgegnerin hat die Gerichtskosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen; außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
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