1. Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird - unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen - der Endbeschluss des Amtsgerichts Wunsiedel vom 14.07.2023 in den Ziffern 1 bis 3 abgeändert wie folgt:
Der Antragsgegner wird verpflichtet, an die Antragstellerin für die Nutzung des Anwesens ..., rückständige Nutzungsentschädigung zu bezahlen für die Zeit von 01.12.2019 bis 30.06.2023 in Höhe von 2.347,17 €.
2. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
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