Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den am 04.07.2023 verkündeten Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Leer (5c
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beteiligten zu 1) bis 5), welche ihre außergerichtlichen Kosten selber tragen.
Der Beschwerdewert wird auf 1.050 EUR festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde der Antragsgegnerin hat in der Sache keinen Erfolg. Insofern wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den im Nachgang nicht angegriffenen Hinweisbeschluss des Senats vom 26.02.2025 verwiesen. Dort wurde wie folgt ausgeführt:
"I.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|