1. Die Beschwerde der Standesamtsaufsicht gegen den Beschluss des Amtsgerichts Karlsruhe vom 14.10.2025, Az.
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Die Standesamtsaufsicht wendet sich gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts, mit der ein Antrag auf Anweisung des Standesamts zur Entgegennahme einer Erklärung der Betroffenen über die Neubestimmung ihres Ehenamens zurückgewiesen worden ist.
Gegenstand des Verfahrens ist ein Antrag der miteinander verheirateten Antragsteller auf Anweisung des Standesamts dahin, dass dieses - nach Widerruf der bisherigen Bestimmung des Ehenamens - ihre Erklärung über die Bestimmung des Geburtsnamens der Antragstellerin C. zum neuen Ehenamen entgegenzunehmen habe.
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