Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 2. Mai 2024 -
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin und die Antragsgegnerin tragen die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen jeweils zur Hälfte.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 5.000,-- EUR festgesetzt.
I.
Im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes wendet sich die Antragstellerin gegen eine obdachlosenrechtliche Verfügung der Antragsgegnerin.
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