Die Beschwerde des Jugendamts des Landkreises B, E, gegen Ziff. 3 des am 23. August 2023 erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Schöneberg -
Gerichtliche Kosten des Beschwerdeverfahrens werden nicht erhoben. Die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens nach einem Beschwerdewert von 4.000 € trägt das Jugendamt des Landkreises B.
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