Die Parteien sind seit dem 30. Oktober 2002 rechtskräftig geschieden und Miteigentümer des Hausgrundstücks B-Str. 26 in W.. Das Eigentum an diesem Grundbesitz wurde den Parteien von den Eltern der Klägerin aufgrund notariellen Vertrages vom 9. Dezember 1994 Urkunden Nr. 2330/1994 des Notars M. übertragen.
Den Eltern der Klägerin wurde an der im Dachgeschoss befindlichen Wohnung ein lebenslängliches und unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt. Weiterhin verpflichteten sich die Parteien zur Tragung sämtlicher Nebenkosten, sowie zu Pflege- und Fahrdiensten.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|