Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 4. Juli 2024 wird zurückgewiesen.
Die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Der Streitwert wird für beide Rechtszüge endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf die Erteilung elektronischer Patientenquittungen für ihre beiden minderjährigen Kinder.
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