LSG Schleswig-Holstein - Urteil vom 12.03.2025
L 5 KR 80/24
Normen:
BGB § 1628; BGB § 1629;
Vorinstanzen:
SG Schleswig, vom 04.07.2024 - Vorinstanzaktenzeichen S 10 KR 35/23

Anspruch auf Erteilung elektronischer Patientenquittungen für die minderjährigen Kinder

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12.03.2025 - Aktenzeichen L 5 KR 80/24

DRsp Nr. 2025/4505

Anspruch auf Erteilung elektronischer Patientenquittungen für die minderjährigen Kinder

1. Der Anspruch aus § 305 Abs. 1 Satz 1 SGB V steht nur Versicherten selbst zu und kann nicht auch von einem Elternteil eines minderjährigen Versicherten im eigenen Namen geltend gemacht werden. 2. Eine verfassungskonform erweiternde Auslegung ist nicht geboten, da das Familienrecht Konfliktlösungsmechanismen für den Fall bereithält, dass sich die Eltern als gesetzliche Vertreter über die Geltendmachung des Auskunftsanspruchs nicht einigen können.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Schleswig vom 4. Juli 2024 wird zurückgewiesen.

Die Klägerin die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird für beide Rechtszüge endgültig auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1628; BGB § 1629;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte auf die Erteilung elektronischer Patientenquittungen für ihre beiden minderjährigen Kinder.