I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.05.2024 - AZ:
II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
III. Die Revision wird zugelassen, soweit die Klägerin mit dem Antrag zu 3. unterlegen ist. Im Übrigen erfolgt keine Zulassung der Revision.
Die im Jahr 1949 geborene Klägerin macht als geschiedene Ehefrau des am 17.08.2022 verstorbenen S. Betriebsrentenansprüche gegen die Beklagten geltend. Die Beklagte zu 1.) ist eine Pensionskasse, die Beklagte zu 2.) ist die ehemalige Arbeitgeberin des Verstorbenen.
1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|