LAG Düsseldorf - Urteil vom 14.02.2025
6 SLa 408/24
Normen:
VersAusglG § 25 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Solingen, vom 17.05.2024 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 1812/23

Ausschlüsse oder Begrenzungen der Hinterbliebenenversorgung bzgl. der sog. Wiederverheiratungsklausel

LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.02.2025 - Aktenzeichen 6 SLa 408/24

DRsp Nr. 2025/6352

Ausschlüsse oder Begrenzungen der Hinterbliebenenversorgung bzgl. der sog. Wiederverheiratungsklausel

1. Die Wiederverheiratungsklausel in der Hinterbliebenenversorgung verstößt nicht gegen höherrangiges Recht. 2. Es ist sachgerecht, bei der Hinerbliebenenversorgung darauf abzustellen, wie nahe und wie fern die Hinterbliebenen dem verstorbenen Arbeitnehmer stehen und wie eng die Bindungen sind.

Tenor

I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 17.05.2024 - AZ: 1 Ca 1812/23 - wird zurückgewiesen.

II. Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

III. Die Revision wird zugelassen, soweit die Klägerin mit dem Antrag zu 3. unterlegen ist. Im Übrigen erfolgt keine Zulassung der Revision.

Normenkette:

VersAusglG § 25 Abs. 1;

Tatbestand

Die im Jahr 1949 geborene Klägerin macht als geschiedene Ehefrau des am 17.08.2022 verstorbenen S. Betriebsrentenansprüche gegen die Beklagten geltend. Die Beklagte zu 1.) ist eine Pensionskasse, die Beklagte zu 2.) ist die ehemalige Arbeitgeberin des Verstorbenen.

1. 2. 3. 4. 1. 2. 3.