OLG Braunschweig - Beschluss vom 30.07.2020
2 UF 88/20
Normen:
FamFG § 57 Nr. 1;
Fundstellen:
FamRB 2020, 397
FamRZ 2020, 1658
FuR 2020, 702
NJW 2020, 3042

Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge in Bezug auf eine Urlaubsreise nach MallorcaAngelegenheit von erheblicher Bedeutung in Zeiten der Corona-Pandemie

OLG Braunschweig, Beschluss vom 30.07.2020 - Aktenzeichen 2 UF 88/20

DRsp Nr. 2020/11821

Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge in Bezug auf eine Urlaubsreise nach Mallorca Angelegenheit von erheblicher Bedeutung in Zeiten der Corona-Pandemie

1. Die Flugreise eines Kindes nach Mallorca ist in Zeiten der Corona-Pandemie eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung, weil die durch COVID-19 herausgeforderten Schutzmaßnahmen zu weitreichenden Unwägbarkeiten führen, die das seelische Wohl eines Kindes beeinträchtigen können. 2. Für Urlaubsreisen lässt sich die Bedeutung der Angelegenheit einerseits danach beurteilen, welche Vorteile die Durchführung der Reise für die kindliche Entwicklung bietet oder aber danach, welche Nachteile (z.B. Gefahren) für das Kind mit der beabsichtigten Reise verbunden sein könnten. Für letzteres ist ein gewichtiges Indiz, ob Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes vorliegen; andererseits hat die Beurteilung umfassend zu erfolgen, weshalb auch sonstige Umstände mit in die Beurteilung einzubeziehen sind. 3. Eine Übertragung der Entscheidungsbefugnis betreffend eine Teilnahme eines Kindes an einer gebuchten Reise auf einen Elternteil, der mit der von ihm gebuchten Reise ein gerichtlich geregeltes Umgangsrecht des anderen Elternteils nicht respektiert, scheidet aus Gründen des Kindeswohls aus.