FNA : 404-19-2
Fassung vom 24.06.1977
Inkrafttreten der Fassung: 01.07.1977
Außerkraft mit dem: 01.09.2009
Zuletzt geändert durch:Gesetz zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (VAStrRefG) vom 03.04.2009 (BGBl. I 2009 S. 700)
Inhaltsverzeichnis Eingangsformel § 1 Barwert zur Errechnung des Versorgungsausgleichs § 2 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Ve... § 3 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgung § 4 Barwert einer Anwartschaft auf eine zeitlich begrenzte Versorgung § 5 Barwert einer bereits laufenden, zumindest ab Leistungsbeginn nicht volldynamischen Versorgung § 6 Höchstbetrag des Barwerts § 7 Inkrafttreten Tabelle 1 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla... Tabelle 2 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla... Tabelle 3 Barwert einer zumindest bis zum Leistungsbeginn nicht volldynamischen Anwartschaft auf eine lebensla... Tabelle 4 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu... Tabelle 5 Barwert einer nur bis zum Leistungsbeginn volldynamischen Anwartschaft auf eine lebenslange Versorgu...
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