Die ledige Erblasserin ist im Alter von fast 90 Jahren kinderlos verstorben. Die Beteil. zu 1 ist die einzige Tochter eines im Jahre 1989 verstorbenen Bruders der Erblasserin. Der Beteil. zu 2 ist ein Bruder der Erblasserin; er ist mit der Beteil. zu 3 verheiratet. Zwei weitere Geschwister der Erblasserin sollen in den Jahren 1963 und 1980 jeweils kinderlos verstorben sein. Aus der Ehe eines im Jahr 1973 verstorbenen Bruders soll ein Sohn hervorgegangen sein. Für die Erblasserin ist am 7.8.1987 vom VormG »Gebrechlichkeitspflegschaft« angeordnet worden, die bis zu ihrem Tod bestehen geblieben ist.
Prozeßgeschichte
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