1. Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Jena vom 08.02.2023, Az.:
2. Der Antragsteller hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 4.000,- € festgesetzt.
4. Der Antragsgegnerin wird für das Beschwerdeverfahren ratenfreie Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwältin ... bewilligt.
I.
Der Antragsteller begehrt die Rückführung der gemeinsamen Kinder Y. B., geboren am 16.06.2008, und V. B., geboren am 25.08.2013, auf der Grundlage des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung (HKÜ) vom 25.10.1980.
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