Mit dem nur wegen der Folgesache Zugewinnausgleich angefochtenen Verbundurteil hat das Amtsgericht die Ehe der Parteien geschieden, den Versorgungsausgleich durchgeführt und die Antragsgegnerin verurteilt, an den Antragsteller zum Ausgleich des Zugewinns 5.201,91 EUR ab Rechtskraft der Scheidung zu zahlen.
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