1. Die sofortige Beschwerde des Antragstellers gegen den Zwischen-Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Karlsruhe vom 11.04.2024 (
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller.
I.
Der Antragsteller wendet sich im hiesigen Abstammungsverfahren gegen die Feststellung, dass die Antragsgegnerin Ziffer 2 nicht zur Mitwirkung an der Begutachtung verpflichtet sei.
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