I.
Die am 11.05.2004 bei Gericht eingegangene "Erinnerung" des Beklagten (Bl. 248 GA) gegen den ihm am 27.04.2004 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 26.04.2004 (Bl. 243 ff, 246 GA) ist als sofortige Beschwerde auszulegen und gemäß §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|