Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 22. Januar 2013 wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Hannover vom 17. Dezember 2012 geändert.
Der Antragstellerin wird Verfahrenskostenhilfe für die Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt in Höhe von 462 € monatlich bewilligt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Gebühr für das Beschwerdeverfahren wird auf die Hälfte ermäßigt.
I.
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