1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts N... vom 08.03.2024 -
2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
Der Antragsgegner wendet sich gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine beiden Töchter auf deren Mutter, die Antragstellerin, allein.
Seit der Trennung ihrer - für beide Kinder gemeinsam sorgeberechtigten - Eltern im Januar 2023 leben die beiden Mädchen im Haushalt der Mutter. R... hat keinen, A... sporadischen Kontakt zum Vater.
Nachdem die Antragstellerin den Antragsgegner vorgerichtlich vergeblich um Zustimmung zu einem beabsichtigten Umzug der beiden Mädchen mit ihr nach H... / B... zum Ende des Schuljahrs 2024 gebeten hat, hat sie mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 16.01.2024 (Bl. 1) die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich allein geltend gemacht. Sie wolle in die Nähe ihres neuen Lebenspartners ziehen, habe in H... Aussicht auf Wohnraum und Arbeit, und die beiden Mädchen hätten signalisiert, gerne mit ihr nach dorthin umziehen zu wollen.
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