OLG Brandenburg - Beschluss vom 16.07.2024
13 UF 71/24
Normen:
BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Beschwerde des Kindesvaters gegen die Entscheidung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine beiden Töchter auf deren Mutter

OLG Brandenburg, Beschluss vom 16.07.2024 - Aktenzeichen 13 UF 71/24

DRsp Nr. 2025/284

Beschwerde des Kindesvaters gegen die Entscheidung zur Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine beiden Töchter auf deren Mutter

Tenor

1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts N... vom 08.03.2024 - 21 F 13/24 - wird zurückgewiesen.

2. Der Antragsgegner hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

3. Der Wert des Beschwerdegegenstands wird auf 4.000 € festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 1671 Abs. 1 S. 2 Nr. 2;

Gründe

I.

Der Antragsgegner wendet sich gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für seine beiden Töchter auf deren Mutter, die Antragstellerin, allein.

Seit der Trennung ihrer - für beide Kinder gemeinsam sorgeberechtigten - Eltern im Januar 2023 leben die beiden Mädchen im Haushalt der Mutter. R... hat keinen, A... sporadischen Kontakt zum Vater.

Nachdem die Antragstellerin den Antragsgegner vorgerichtlich vergeblich um Zustimmung zu einem beabsichtigten Umzug der beiden Mädchen mit ihr nach H... / B... zum Ende des Schuljahrs 2024 gebeten hat, hat sie mit verfahrenseinleitendem Antrag vom 16.01.2024 (Bl. 1) die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf sich allein geltend gemacht. Sie wolle in die Nähe ihres neuen Lebenspartners ziehen, habe in H... Aussicht auf Wohnraum und Arbeit, und die beiden Mädchen hätten signalisiert, gerne mit ihr nach dorthin umziehen zu wollen.