1. Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Zehdenick vom 24.04.2025 -
2. Die Beschwerdeführerin hat die Kosten ihres Rechtsmittels zu tragen.
1. Die Antragstellerin wendet sich gegen die Zurückweisung ihres Ablehnungsgesuchs gegen die in einem Umgangsverfahren tätig gewordene Sachverständige.
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