I. Die Beschwerde des Antragsgegners vom 31. Oktober 2024 gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - A. vom 13. Oktober 2024 wird als unzulässig verworfen.
II. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsgegner.
|
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|