1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen die Kostenentscheidung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - Sinsheim vom 01.08.2023, Az.
2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf bis zu € 1.000,00 festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen die Kostenentscheidung in einem von ihr angestrengten sorgerechtlichen Eilverfahren.
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