Die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Zwischenverfügung des Amtsgerichts - Grundbuchamt - Schwandorf vom 22.05.2020, Gz. BUL-xxxx-1, wird zurückgewiesen.
2.Der Geschäftswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 36.000 € festgesetzt.
I.
Die Beschwerdeführerin ist im Grundbuch des Amtsgerichts Schwandorf von Burglengenfeld als Eigentümerin des auf Blatt xxxx geführten Grundstücks eingetragen.
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