1. Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 09.09.2022 wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Der Verfahrenswert wird für das Beschwerdeverfahren auf 78.464,61 € festgesetzt.
Die Beschwerde, mit welcher sich der Antragsgegner ausschließlich gegen seine in dem Scheidungsverbundbeschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Lahnstein vom 09.09.2022 enthaltene Verpflichtung zur Zahlung eines Zugewinnausgleichs in Höhe von 78.464,61 € nebst Zinsen wendet, ist zwar gemäß §§
1.
Der Antragsgegner begehrt ohne Erfolg eine Bewertung des Hausgrundstücks ...[Z] Straße 12a in ...[Y] zum Endvermögensstichtag, dem 18.11.2016, mit allenfalls 257.000 €. Stattdessen hat das Familiengericht zu Recht den vom außergerichtlich beauftragten Sachverständigen...[A] mit 306.000 € angesetzten Wert zugrunde gelegt.
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