Die Beschwerde der Antragsgegnerin gegen den Beschluss vom 14.07.2020 (Kostenentscheidung) wird zurückgewiesen.
2.Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat die Antragsgegnerin zu tragen.
3.Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1.144,28 € festgesetzt.
Die Antragsgegnerin wendet sich in ihrer Beschwerde gegen die Kostenentscheidung in einem Verfahren wegen elterlicher Sorge und Umgang.
I.
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