Auf die Beschwerde der Beteiligten wird der Beschluss des Amtsgerichts Düsseldorf - Rechtspflegerin - vom 01.10.2024 aufgehoben.
Das Amtsgericht wird angewiesen, den Antrag der Beteiligten unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Senats neu zu bescheiden.
Nebenentscheidungen sind nicht veranlasst.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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