I. I. Auf die Beschwerde des Jugendamts der Kreisverwaltung ...[Z] wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Neuwied vom 06.10.2022, Az.
Den Kindeseltern ...[A] und ...[B] wird gemäß §
die Kinder ...[C], geboren am ..., und ...[D], geboren am ..., einzeln, gemeinsam oder zusammen mit anderen minderjährigen Personen nicht allein in Gegenwart des Herrn ... [E], geboren am ..., zu lassen;
-dem Jugendamt auf Nachfrage Auskunft darüber zu erteilen, wer die vorgenannten Kinder zu bestimmten Zeiten betreut bzw. beaufsichtigt hat und hierzu vom Jugendamt befragten Dritten entsprechende Auskünfte zu erlauben bzw. nicht zu untersagen;
-im Haushalt der Kindesmutter und der Kinder eine sozialpädagogische Familienhilfe im Umfang von 28 bis 30 Monatsstunden bei drei wöchentlichen Hausbesuchen, davon mindestens einer unangekündigt, in Anspruch zu nehmen;
-die Kinder ...[C], geboren am ..., und ...[D], geboren am ...letzteren ab spätestens 01.07.2023, montags bis freitags außer an Schließtagen in einer Kindertageseinrichtung von mindestens 8 Uhr bis 12 Uhr unterzubringen.
2.
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