1. Die Beschwerde der Kindeseltern vom 08. Juni 2021 wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass der angefochtene Beschluss des Amtsgerichts Oranienburg vom 29. Mai 2021 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst wird:
Der Antrag der Kindeseltern vom 09. Dezember 2020 auf Erteilung einer familiengerichtlichen Genehmigung für die Erklärungen aus der notariellen Beurkundung vom 08. Dezember 2020 (Notar B... in B... - Urk.-Nr. .../...) wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens tragen die Kindeseltern.
3. Der Verfahrenswert beträgt 92.500 €.
4. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
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