I. Für die Betroffene besteht eine Betreuung mit den Aufgabenkreisen der Aufenthaltsbestimmung und der Zuführung zur ärztlichen Behandlung, der Vermögenssorge sowie der gesetzlichen Vertretung in allen wohnungs-, behörden- und sozialrechtlichen Angelegenheiten. Zur Betreuerin ist die Tochter der Betroffenen bestellt. Die nicht mehr geschäftsfähige Betroffene hat sich mit dieser Bestellung einverstanden erklärt.
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