Die befristete Beschwerde des Antragstellers ist statthaft und auch sonst verfahrensrechtlich nicht zu beanstanden, §§ 621 e Abs. 1 und 3, 621 Abs. 1 Nr. 6,
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|