Die Beschwerde des weiteren Beteiligten zu 1. gegen den Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Bremerhaven vom 27.5.2024 wird zurückgewiesen.
Von der Erhebung von Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren wird abgesehen; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.000 € festgesetzt.
I.
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