Auf die Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts der Freien Hansestadt Bremen - 4. Kammer - vom 18. September 2024 abgeändert.
Die aufschiebende Wirkung der Klage der Antragstellerin gegen Ziff. 2 des Bescheids der Antragsgegnerin vom 10. Juli 2024 wird wiederhergestellt.
Im Übrigen wird die Beschwerde zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens in beiden Instanzen tragen die Beteiligten je zur Hälfte.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,- Euro festgesetzt.
Der Antragstellerin wird für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe bewilligt und Rechtsanwalt beigeordnet.
I. Die Antragstellerin begehrt einstweiligen Rechtsschutz gegen ihre Verteilung in ein anderes Bundesland nach §
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|