1. Auf die Beschwerde des Kindesvaters wird der Beschluss des Amtsgerichts - Familiengericht - Mühlhausen vom 03.12.2024, Az.:
2. Gerichtskosten für das Beschwerdeverfahren werden nicht erhoben.
3. Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.000,- € festgesetzt.
I.
I. a) b) c) II. III.
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