1. Auf die Beschwerde des Antragstellers wird der Beschluss des Amtsgerichts Dresden - Familiengericht - vom 17.05.2006, Az.:
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Versicherungsnummer xxx8, zu Gunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 18,1803 Entgeltpunkten (Ost) auf das Konto des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer xxx6, bezogen auf den 28.02.2003, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, Versicherungsnummer xxx6, zu Gunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 10,6065 Entgeltpunkten (Ost) auf das Konto der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Versicherungsnummer xxx8, bezogen auf den 28.02.2003, übertragen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Antragsgegnerin.
3. Der Wert des Beschwerdeverfahrens ist bis 2.000,00 €.
Testen Sie "Versorgungsausgleich leicht gemacht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|