I.
Der am 25.07.1978 geborene Antragsteller und die am 09.12.1980 geborene Antragsgegnerin haben am 26.12.2001 in S./Türkei die Ehe geschlossen. Sie sind türkische Staatsangehörige.
Nach der Eheschließung zog die Antragsgegnerin zum Antragsteller in die Bundesrepublik Deutschland, der hier schon zuvor lebte. Kinder sind aus der Ehe nicht hervorgegangen.
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