Die Vollziehung des Beschlusses des Amtsgerichts - Familiengericht - EUSKRICHEN vom 29.11.2024 (
Umgänge finden damit bis zur Entscheidung über die Hauptsache nicht statt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die Kindeseltern der am 00.00.2021 geborenen Tochter lebten bis März 2022 gemeinsam mit der Tochter in B.. Im August 2021 kam es zu einer Auseinandersetzung in Anwesenheit des Säuglings, bei der der Kindesvater gegen eine Fensterscheibe schlug, so dass diese zu Bruch ging. Aufgrund von eskalierenden Streitigkeiten zwischen den Kindeseltern zog die Kindesmutter am 00.04.2022 mit X. in ein Frauenhaus in C..
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